Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ALPHA Standards GmbH für Lieferungen und Leistungen im B2B-Bereich.

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der ALPHA Standards GmbH (nachfolgend „Verkäufer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Käufer“).
  2. Unsere Lieferungen und Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Verkauf an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB findet nicht statt.
  3. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Bestellungen des Käufers stellen ein verbindliches Angebot dar, das wir innerhalb von zwei Wochen annehmen können.
  2. Der Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Ausführung der Bestellung zustande.
  3. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Plänen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

§ 3 Lieferfrist und Lieferung

  1. Liefertermine oder -fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor vollständiger Klärung aller technischen und kaufmännischen Einzelheiten sowie nicht vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
  2. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Käufers voraus, insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Plänen, behördlichen Genehmigungen sowie bauseitiger Vorleistungen wie Fundamenten, Stromzuführung und Datenleitungen.
  3. Ereignisse höherer Gewalt, behördliche Maßnahmen, Lieferverzögerungen unserer Vorlieferanten, Verkehrs- und Betriebsstörungen sowie sonstige unvorhersehbare und unverschuldete Hindernisse verlängern die Lieferfrist angemessen. Beginn und Ende solcher Hindernisse werden wir dem Käufer baldmöglichst mitteilen.
  4. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.

§ 4 Gefahrübergang und Annahmeverzug

  1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Werkes bzw. Lagers auf den Käufer über. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.
  2. Sofern der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert wird oder der Käufer mit der Annahme in Verzug gerät, geht die Gefahr ab dem Tag der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Die durch die Verzögerung entstehenden Lagerkosten trägt der Käufer.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten unsere Preise ab Werk, ausschließlich Verpackung, Fracht, Versicherung und sonstiger Versandkosten sowie zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Soweit nicht abweichend vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
  3. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur ausüben, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
  4. Bei Werkverträgen sind wir berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen gemäß § 632a BGB zu verlangen.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung vor (Vorbehaltsware).
  2. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu verkaufen oder zu verarbeiten. Die hierdurch entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer tritt der Käufer bereits jetzt in Höhe des mit uns vereinbarten Rechnungswertes (einschließlich Umsatzsteuer) sicherheitshalber an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
  3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach vorheriger angemessener Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Die Rücknahme der Vorbehaltsware durch uns stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich erklärt.
  4. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

§ 7 Mängelansprüche / Gewährleistung

  1. Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von zehn Werktagen nach Lieferung, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
  2. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt.
  3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unzumutbar oder verweigern wir sie ernsthaft und endgültig, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vergütung angemessen zu mindern.
  4. Eine Haftung für gewöhnlichen Verschleiß sowie für Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, unsachgemäßer Wartung oder Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel entstehen, ist ausgeschlossen.
  5. Garantien im Rechtssinne erhält der Käufer durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

§ 8 Sonstige Haftung

  1. Wir haften uneingeschränkt nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden.
  2. Bei sonstigen Schäden haften wir nur, soweit der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen verursacht wurde. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haften wir auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
  3. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden, Folgeschäden oder Ansprüche Dritter.

§ 9 Verjährung

  1. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Käufers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz; insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
  2. Die gesetzlichen Verjährungsfristen bleiben darüber hinaus unberührt für Bauwerke und Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.

§ 10 Rechtswahl, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

  1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag München. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: 28.02.2023